Respektvoller Umgang mit dem Nachlass des verstorbenen Menschen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen.
Sicherung des Nachlasses, sofern dieser sicherungsbedürftig ist sowie Vertretung der unbekannten
Erben,
z.B. in Bezug auf
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Auflösung eines Mietverhältnisses / Immobilienverwaltung
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Sicherung und ggfls. Hinterlegung des werthaltigen Nachlasses
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Erbenermittlung
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Durchsetzung von Ansprüchen der unbekannten Erben gegen Dritte
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Überprüfung von Ansprüchen Dritter gegen den Nachlass
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