Bestmögliche Beratung und Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten bei größtmöglicher Selbstbestimmung des betreuten Menschen.
Das Amtsgericht bestellt den rechtlichen Betreuer für klar definierte Aufgabenbereiche. Der Betreuer unterliegt der Kontrolle durch das Amtsgericht und muss ihm gegenüber Rechenschaft ablegen.
Aufgabenbereiche können sein:
Diese Aufgabenbereiche richten sich nach dem individuellen Unterstützungsbedarf des betreuten Menschen.